Die wichtigsten Impfungen für Hunde und Katzen

Ob Hund, Katze oder Zwergkaninchen – es ist wichtig sein Haustier vor Krankheiten und Erregern zu schützen. Am besten macht man das mit einer Schutzimpfung. Dabei sollte jeder Haustierhalter wissen, wann und gegen was geimpft werden muss.

Impfungen schützen Hunde vor gefährlichen Krankheiten

Besonders Haustiere, die sich viel draußen bewegen, sollten regelmäßig geimpft werden, da sie mit vielen Krankheitserregern in Berührung kommen. Hundewelpen haben einen natürlichen Infektionsschutz, wenn sie auf die Welt kommen. Dieser lässt jedoch nach etwa sechs Wochen langsam nach. Die erste Impfung sollte also in der achten Woche erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Grundimmunisierung, die den jungen Hund nach zwei- bis dreimaliger Durchführung gegen die wichtigsten Krankheiten schützt und der Wiederholungsimpfung, welche die Grundimmunisierung regelmäßig auffrischt. Eine Impfung gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis (Hepatitis contagiosa canis) sind Pflichtprogramm für jeden Hund. Zwar gibt es alle diese Krankheiten nur noch recht selten in Deutschland, aber infizierte Hunde aus dem Ausland können schnell eine Verbreitung bewirken. Spielt der Hund oft mit anderen Hunden, so ist auch eine Impfung gegen Zwingerhusten anzuraten. Die Leptospirose ist teilweise auch auf den Menschen übertragbar, daher ist eine Impfung angebracht. Tollwut ist zwar in Deutschland seit Jahren nicht mehr aufgetreten, jedoch gibt es heute Impfwirkstoffe, die nur noch alle drei Jahre wiederholt werden müssen. Kommt ein Haustier mit Tollwut in Berührung, gilt der Tötungszwang nicht für nachweislich geimpfte Tiere. Eine Sechsfachimpfung gegen alle wirklich bedrohlichen Erregergruppen schützt Hund und Mensch zuverlässig.

Auch Katzen sind gefährdet

Eine gute und ausgewogene Ernährung, Hygiene und eine artgerechte Haltung sind wichtig und gut für den Aufbau des Immunsystems von Katzen, jedoch reicht das allein nicht aus, um die Stubentiger dauerhaft gegen gefährliche Erreger zu schützen. Die wichtigsten Impfungen für Katzen sind die gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Sie werden erstmals in der achten Woche durchgeführt und müssen regelmäßig wiederholt werden. Eine Impfung gegen Tollwut ist auch bei Katzen unerlässlich, denn schon ein Verdacht reicht zur behördlichen Tötungsanordnung bei ungeimpften Tieren aus. Leukose und FIP – eine ansteckende Bauchfellentzündung bei Katzen – können schon im Mutterleib übertragen worden sein und sind deshalb auch für reine Wohnkatzen obligatorisch. Auch das geliebte Hauskaninchen kann von viralen Erkrankungen befallen werden. Die Übertragung erfolgt durch Wildkaninchen oder auch Stechmücken. Gegen Myxomatose und Chinaseuche gibt es keinerlei Behandlungsmöglichkeiten, deshalb sollte auch hier auf einen Impfschutz nicht verzichtet werden.

Wer sein Haustier liebt, der impft

Auf Haustiere warten zahlreiche Gefahren und Situationen, in denen sie sich mit gefährlichen Krankheitserregern anstecken können. Ist eine Infektion erst mal da, ist die Behandlung meist langwierig und führt nicht immer zur Genesung. Daher sollte ein verantwortungsbewusster Haustierhalter im Sinne seines Tieres handeln und dieses regelmäßig impfen lassen, bevor es zu spät ist. Tierärzte beraten den Halter hierbei und stimmen den passenden Impfschutz auf das jeweilige Tier ab, sodass einem langen Leben nichts im Wege steht.

Die wichtigsten Tierversicherungen

Wenn Sie Tiere halten, gehen Sie jede Menge Verpflichtungen ein. Egal, ob es sich um ein Haustier handelt oder um reine Nutztiere, Sie müssen sich um deren Wohlergehen kümmern. Gleichzeitig darf von den Tieren keinerlei Gefahr für den Menschen ausgehen. Damit Sie zumindest finanziell abgesichert sind, falls doch einmal etwas passiert, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Anschaffung eines Tieres über entsprechende Versicherungen informieren.

Haftpflichtversicherungen für größere Tiere

Dass von Goldfisch, Kanarienvogel oder Hamster schwerwiegende Schäden verursacht werden, kommt eher selten vor. Deshalb gibt es für Kleintiere auch keine speziellen Versicherungen. Wenn mit Ihrer Katze einmal der Gaul durchgeht und sie des Nachbars teuren Seidenvorhang mit ihrem Kletterbaum verwechselt, können Sie den entstandenen Schaden über Ihre private Haftpflichtversicherung abwickeln. Nicht so bei Hunden und Pferden, für diese Tiere gibt es eigene Tierversicherungen. Die Tierhaftpflicht tritt für Fremdschäden ein, die von Ihrem vierbeinigen Liebling verursacht werden. Immer wieder kommt es zum Beispiel vor, dass durch Hunde, die unachtsam auf die Straße springen, Verkehrsunfälle ausgelöst werden. Vielleicht macht Ihr Hund einen falschen Schritt zur Seite, kommt vom Gehweg auf den Fahrradstreifen und ein vorbeifahrender Radler stürzt unglücklich. Die Behandlung des Verletzten kann eine schöne Stange Geld kosten, die Ihren verfügbaren finanziellen Rahmen um ein Vielfaches übersteigt. Ebenso kann ein Pferd, das in Panik gerät, immensen Schaden verursachen.

Krankheit, Tod, Diebstahl – Tiere können versichert werden

Darüber hinaus kann für Haustiere auch eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden. So sind teure Operationen und eventuell sogar alle fälligen Impfungen abgedeckt. Welche Leistungen bei der Krankenversicherung für Tiere genau eingeschlossen sind, ist bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich und kann auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Besonders die tierärztliche Behandlung von Pferden kann sich im Geldbeutel deutlich bemerkbar machen. Tierkrankenversicherungen gibt es im Übrigen auch für Katzen. Nutztiere stellen für ihre Besitzer oft einen Teil der Lebensgrundlage dar und sie zu verlieren, bedeutet einen nicht wiedergutzumachenden finanziellen Schaden. Für Stall- und auch Weidetiere werden deshalb Lebensversicherungen oder Diebstahlversicherungen abgeschlossen. Verlieren Sie zum Beispiel ein oder mehrere Rinder oder Kühe durch Krankheit oder Trächtigkeit, erhalten Sie eine Entschädigung. Auch bei Diebstahl oder mutwilligem Abschlachten greift die Tierlebensversicherung bzw. die Diebstahlversicherung. Ganz besonders Weidetiere wie Schafe sind den äußeren Einflüssen ausgeliefert.

Welche Versicherungen machen Sinn?

Auch in puncto Tierversicherung gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Deshalb sollten Sie als Tierhalter vorausschauen und sich über notwendige Tierversicherungen gründlich informieren. Zwar ist beispielsweise die Hundehaftpflicht nicht absolut verpflichtend, sie sollte aber dennoch für jeden Hundehalter selbstverständlich sein. Die relativ geringen Versicherungsbeiträge stehen in keinem Verhältnis zum Schaden, der entstehen kann. Ob Sie für Ihre Tiere auch Krankenversicherungen abschließen möchten, müssen Sie selbst abwägen. Dass eine im Haus gehaltene Katze einen geringeren Arztkostenaufwand verursachen wird als ein Rassepferd, das fit für Turniere sein muss, liegt auf der Hand. Wie bei allen anderen Versicherungen auch hilft bei den Tierversicherungen ein Vergleich bares Geld zu sparen.

Exotische Haustiere: Was muss man wissen?

Will man exotischen Tieren ein neues Zuhause geben, ist es wichtig, ausreichend über sie Bescheid zu wissen. Wie leben sie in ihrem ursprünglichen Lebensraum? Welche Temperaturen benötigen sie? Um Unfällen vorzubeugen, stellt sich vor allem die Frage: Wie gefährlich kann das Tier Menschen gegenüber werden? Es reicht bei Weitem nicht aus, sich ein Tier allein aufgrund seines außergewöhnlichen Aussehens anzuschaffen. Als Tierhalter hat man die Pflicht, den Bedürfnissen seiner Exoten nachzukommen und ihnen den bestmöglichen Lebensraum zu bieten. Doch bevor man ein Tier kauft, müssen verschiedene Fragen geklärt werden.

Artenschutz und Kennzeichnungspflicht

Wer sich ein exotisches Tier anschaffen möchte, muss aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Herkunftsnachweis, die Meldekennzeichnungspflicht und ein Sachkundenachweis. Die zu erfüllenden Pflichten sind bei den zuständigen Ämtern zu erfragen. Nicht alle geschützten Tiere dürfen als Haustier gehalten werden. Je nach Schutzgrad des Tieres gibt es diverse Beschränkungen und Auflagen, die bei der Haltung in Wohnräumen eingehalten werden müssen. Die Bürgerämter geben Auskunft darüber, ob der Exot, den man sich anschaffen möchte, bei den ¬Naturschutzbehörden anzeigepflichtig ¬ist oder nicht. Es sollte vor dem Kauf mit dem Vermieter geklärt werden, ob er der Haltung eines exotischen Tieres zustimmt. Im Falle von giftigen oder gefährlichen Tieren wie bestimmten Schlangenarten hat der Vermieter das Recht, einer Haltung in seinen Wohnräumen nicht zuzustimmen bzw. zu verlangen, dass das Tier wieder aus der Wohnung entfernt wird. Hier ¬gehen ¬das Wohl und die Sicherheit der Allgemeinheit vor. Diese Regelung gilt allerdings nicht für harmlose exotische Tiere, die die Nachbarschaft nicht gefährden können.

Informieren Sie sich über das Tier

Exotische Tiere sind wegen ihres faszinierenden Aussehens und ihrer Eigenarten beliebt. Doch es ist wichtig für die Tiere, dass man ihre Bedürfnisse kennt. Einige Exoten benötigen viel Platz, der in einer normalen Wohnung nur selten vorhanden ist. So brauchen beispielsweise Echsen ein großes Terrarium, um sich wohlzufühlen. Tierbesitzer denken bei der Anschaffung oft mehr an sich selbst als an das Tier. Überprüfen Sie sich selbst vor dem Kauf! Was wissen Sie über die jeweilige Art? Gerade bei der Haltung von giftigen Tieren wie Spinnen oder Schlangen muss man unbedingt wissen, wie man in einem Notfall vorgeht.
Vor dem Kauf sollte man außerdem Tierärzte in seiner näheren Umgebung fragen, ob sie sich mit der Behandlung des gewünschten Exoten auskennen.

So klappt’s auch mit dem Exoten

Exotische Tiere haben ihren Reiz, das ist unbestritten. Wenn Sie eines dieser Tiere halten möchten, informieren Sie sich vorher ausreichend bei den Ämtern über den Artenschutz und holen Sie sich die Zustimmung ihres Vermieters. Informieren Sie sich außerdem über das Tier, die Gattung, den natürlichen Lebensraum und die Lebensbedingungen, die solch ein Tier benötigt. Wer dem Tier und der Gesellschaft gegenüber verantwortungsbewusst handelt, wird viel Freude an seinem Exoten haben.

Hundetransport im Auto – was muss man beachten?

Dass Bello mit dabei sein möchte, wenn Sie mit der ganzen Familie einen Ausflug planen, ist absolut verständlich. Dass ein Hund, auch wenn er für viele als vollwertiges Familienmitglied gilt, nicht einfach auf dem Beifahrersitz oder der Rücksitzbank Platz nehmen kann, sollte Ihnen jedoch auch klar sein. Wie jeder Mensch, muss auch der Vierbeiner einen sicheren Platz im Auto erhalten – nicht nur zu seinem eigenen Schutz, sondern auch zur Sicherheit der mitfahrenden Personen.

Bei aller Liebe: Sicherheit geht vor

Natürlich würde es dem Vierbeiner gut gefallen, auf dem Schoß seines Herrchens sitzen zu dürfen. Viele Hunde lieben es, sich bei geöffnetem Fenster den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen. Auch wenn Sie Ihrem Wauwau am liebsten jeden Wunsch erfüllen würden, geht beim Autofahren die Sicherheit vor. Wenn schon ein Handy den Fahrer immens in seiner Konzentration stört, ist dies bei einem Hund mit Sicherheit erst recht der Fall. Schon eine Sekunde der Unaufmerksamkeit kann dazu führen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten. Die Folgen eines solch verheerenden Fehlers kann man sich leicht ausmalen. Selbst wenn der Hund bestens erzogen ist und brav auf seinem ihm zugedachten Platz sitzen bleibt, kann eine Vollbremsung ganz schlimm enden. Bereits bei einer plötzlichen Verringerung der Geschwindigkeit von 40 auf 0 Stundenkilometer wird aus einem zehn Kilogramm schweren Hund ein gefährliches Geschoss.

So fährt der Hund sicher mit

Gar nicht auszudenken, was alles passieren kann, wenn einem dieses Geschoss von hinten plötzlich ins Genick rauscht oder der Hund vorne gegen die Windschutzscheibe knallt. Hundegurte, die den Vierbeiner absichern, gibt es zwar, doch wird Ihnen Ihr Liebling nicht gerade dankbar sein, wenn er auf Dauer festgeschnallt sitzen bleiben muss. So müssen Sie sich anders behelfen, wenn Sie Ihren Hund mit zum Einkaufen oder gar auf eine Urlaubsreise nehmen möchten. Als beste Alternative für den Transport größerer Hunde gilt ein Trenngitter zwischen Ladefläche und Fahrgastzelle. Im offenen Kofferraum eines Kombis oder Vans hat der Hund gut Platz, ist nicht völlig vom Geschehen abgeschnitten und durch eine Abtrennung gut gesichert. Er kann hören, was um ihn herum passiert, hat freie Sicht und wird bei einem Bremsmanöver trotzdem nicht zur Kanonenkugel, die durch das ganze Auto saust. Als zweite Möglichkeit für eine sichere Mitnahme des Hundes im Fahrzeug gilt eine Transportbox. Mit einer Schmusedecke ausgelegt, finden kleine und mittlere Hunde in ihr eine kuschelige Mitfahrgelegenheit.

Sicherheit ist Gewöhnungssache

Wenn Sie sich und Ihrem Hund einen Gefallen tun möchten, sorgen Sie dafür, dass die Autofahrt zu zweit kein Verkehrsrisiko darstellt. Sichern Sie Ihren Vierbeiner während der Fahrt, indem Sie ihn entweder hinter einem stabilen Gitter sitzen lassen oder ihn in einer speziellen Transportbox mitnehmen. Auch wenn dem Hund diese Regelung nicht besonders gefällt, muss er sich daran gewöhnen, während einer Autofahrt in seiner Bewegung etwas eingeschränkt zu sein. Mit anfänglich kurzen Ausfahrten bereiten Sie Ihren Hund am besten auf eine längere Reise vor.

Urlaub mit dem Haustier: Ein Ratgeber

Was tun mit dem vierbeinigen Hausgenossen, wenn die Ferien nahen und die Familie auf große Reise gehen will? Die Verwandten in die Wohnung ziehen lassen, die Tiere bei Freunden unterbringen oder das Haustier doch lieber mit in den Urlaub nehmen? Wo das Ferienziel auch liegen mag – eine gemeinsame Reise mit Hund oder Katze sollte im Vorfeld gut überlegt sein.

Katzen und Kleintiere bleiben zu Hause

Katzen binden sich an ihre Umgebung und sollten während des Urlaubs von einer anderen Person innerhalb ihres gewohnten Umfeldes betreut werden. Das Reisen an entfernte Orte bedeutet für sie nur Stress und keinen Spaß oder Erholung. Hamster, Mäuse oder Meerschweinchen gehören ebenso wenig auf große Fahrt, da lange Auto- oder Zugreisen und klimatische Umstellungen ihr Kreislaufsystem zu sehr belasten würden. Hunde sind da flexibler. Sie lieben es, mit ihren Bezugspersonen zusammen zu sein, und möchten diese auch in der Urlaubszeit nicht missen. Daher sollte das Ferienziel bei Mitnahme eines Hundes möglichst in der Nähe liegen und den Bedürfnissen des Tieres entsprechend ausgewählt werden. Unter Umständen bedeutet dies, dass man sich als Tierliebhaber von seinem Wunschurlaubsziel verabschieden sollte, wenn dieses zu weit entfernt liegt und nur mit dem Flugzeug erreicht werden kann. Lassen Sie die Vernunft sprechen und wählen Sie einen geeigneten Platz, der Mensch und Tier gemeinsam Erholung und Abwechslung verspricht. Vor Reiseantritt sollten Sie auch genau überprüfen, wie das Ferienobjekt gelegen ist. Gönnen Sie sich und dem Vierbeiner einen ruhigen Ort, an dem sich andere Feriengäste durch die Anwesenheit Ihres Tieres nicht gestört fühlen.

Einreisebestimmungen und Urlaubsvorbereitung

Innerhalb des eigenen Landes mit einem Haustier zu verreisen ist unproblematisch. Für Auslandsziele müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die sich immer wieder verändern und daher vor Reiseantritt individuell geprüft werden müssen. Generell ist ein Impfnachweis für Tollwut notwendig, der für Hunde und Katzen mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr zurückliegen darf und im blauen Heimtierpass dokumentiert sein muss. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip registriert und zum Reisezeitpunkt in einer gesunden Verfassung sein. Einige Länder wie Norwegen verlangen zusätzlich eine vom Tierarzt bescheinigte Wurmkur, die erst kurz vor dem Urlaub verabreicht werden darf. Innerhalb von einer Woche muss diese in einer Tierarztpraxis des Landes wiederholt und im Heimtierpass eingetragen werden. Um diesen Aufwand für Mensch und Tier sowie die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, sollten Sie sich für ein Reiseziel entscheiden, das durch kurze Anreise per Auto zu erreichen ist. So sind Sie hinsichtlich der Pausenzeiten flexibel und Ihr Tier ist auf der Reise nicht dem Lärm von Bahn oder Flugzeug ausgesetzt.

Rücksicht auf die Gewohnheiten des Tieres

Ihr Haustier sollte im Urlaub ähnliche Bedingung wie zuhause vorfinden. Hunde sollten in freier Natur herumtollen oder sich im Sommer am Wasser mit ihrer Familie vergnügen können. Wählen Sie Ihr Reiseziel daher so, dass das Haustier nicht einfach nur mitgenommen wird, weil es nicht allein zu Hause bleiben soll, sondern betrachten Sie es als vollwertiges Familienmitglied mit eigenen Bedürfnissen, die berücksichtigt werden müssen.

Wenn Fido in die Luft geht: Tiertransport mit dem Flugzeug

Das geliebte Haustier mit in den Urlaub zu nehmen ist der Wunsch der meisten Tierbesitzer. Glücklicherweise gibt es inzwischen Möglichkeiten und Wege, das eigene Tier selbst im Flugzeug unterzubringen. Doch bevor Sie auf die Reise gehen, sollten Sie einige Punkte beachten und Ihrem Tier so einen möglichst stressfreien Flug zum Urlaubsziel ermöglichen.

Wichtige Überlegungen vor Reiseantritt

Die wichtigste Überlegung ist natürlich das Urlaubsziel, denn jedes Land hat ganz unterschiedliche Voraussetzungen für die Einreise von Tieren. Eine Einreisegenehmigung kann spezielle Impfungen erfordern, welche dann natürlich rechtzeitig durch den Tierarzt vorgenommen und im Impfpass des Tieres eingetragen werden sollten. Wenn Ihr Tier besonders sensibel auf unterschiedliche Situationen reagiert, dann sollten Sie mit Ihrem Tierarzt auch über Beruhigungsmittel vor Antritt der Flugreise sprechen. Zudem müssen Sie sich um eine entsprechende Unterkunft am Urlaubsziel kümmern, welche das Halten von Tieren erlaubt und genug Platz für diese bietet. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen den Transport von Tieren an, allerdings sind die Plätze für die Tiere häufig begrenzt. Daher sollten Sie den Flug rechtzeitig buchen und den Platz für Ihr Tier entsprechend reservieren lassen. Sollten eine längere Flugreise geplant sein, dann achten Sie auf einen durchgängigen Flug – ein Umsteigen bedeutet für das Tier einen zusätzlichen Stress und kann im schlimmsten Fall auch zu Verwechslungen führen.

Das sollten Sie unbedingt dabei haben

In der Regel dürfen Tiere unter fünf Kilogramm mit in den Passagierbereich, größere Tier müssen allerdings im Frachtraum transportiert werden. Auf jeden Fall benötigen Sie einen Käfig, der gerade bei längeren Flugreisen ruhig etwas größer sein darf. Denn mit dem Tier während dem Flug spazieren zu gehen bei keiner Fluggesellschaft erlaubt. Mit einem größeren Käfig verschaffen Sie Ihrem Tier etwas mehr Bewegungsspielraum. Gewöhnen Sie Ihr Tier rechtzeitig an den Käfig, indem Sie es zum Beispiel bereits ein bis zwei Wochen vor dem Reisebeginn immer in diesem Füttern. Wenn Sie für die Reise spezielle Näpfe für Trinken und Futter mitnehmen, dann sollten Sie das Tier schon im Vorfeld daraus füttern. Je besser Ihr Tier die Reiseutensilien kennt, desto wohler wird es sich auf der Flugreise schließlich fühlen. Wenn Ihr Tier eine Lieblingsdecke oder Lieblingsspielzeug hat, dann sollten Sie dieses ebenfalls mitnehmen und nach Möglichkeit in den Käfig legen. Nehmen Sie das gewohnte Futter in ausreichenden Mengen mit – eine plötzliche Umstellung kann zu Durchfall und Blähungen führen. Eine Fütterungsempfehlung sollte für den Ernstfall zusammen mit Ihrem Adressaufkleber am Käfig befestigt werden. Weiterhin sollten Sie an Folgendes denken:

  • Halsband und Leine Ihres Tieres
  • Impfpass
  • Daten zur Tierhaftpflichtversicherung
  • eine spezielle Reiseapotheke für Ihr Tier

  • Eine gute Planung ist wichtig

    Die schönste Zeit des Jahres können Sie auch mit Ihrem geliebten Haustier zusammen verbringen. Bevor Sie jedoch Ihren besten Freund auf eine Flugreise mitnehmen, sollten Sie bereits im Vorfeld wichtige Überlegungen treffen und die Reise gut planen. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über Ihr Vorhaben und sprechen Sie genau ab, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten.

    Wie arbeiten Tierdetektive?

    Auch der beste Begleiter des Menschen hat mal einen schlechten Tag und dann kann es passieren, dass er wegläuft. Auch wenn ein Hund in der Regel nach einiger Zeit wieder zu dem Ort, an dem er entlaufen ist, zurückkehrt, ist es möglich, dass er unterwegs die Orientierung verliert. Besonders dann, wenn es sich um eine Flucht aus Panik handelte. Gerade sehr ängstliche Tiere neigen zu solchen Reaktionen der Flucht.

    Was zeichnet eine gute Tierdetektei aus?

    Schon bei dem ersten Gespräch über das vermisste Tier können Sie die Spreu vom Weizen trennen. Denn leider gibt es noch keine anerkannte Ausbildung zum Tierdetektiv. Es kann sich also praktisch jeder so bezeichnen. Ein guter Detektiv wird in einem Gespräch versuchen, so viel wie möglich über die Eigenheiten Ihres treuen Freundes herauszufinden. Dann erst folgt die Entscheidung, mit welchem Vorgehen Ihr Hund am besten zu finden ist. Ist Ihr Hund selbstbewusst und keinesfalls ein ängstlicher Vertreter seiner Art, geht der Profisucher von einem Unfall aus und wird einen Suchhund einsetzen. Denn gerade bei einem verletzten Tier ist schnelles Handeln gefragt, um das Tier nicht unnötig leiden zu lassen. Außerdem schränkt der Detektiv in diesem Fall auch den Suchradius auf die gewohnte Umgebung des Hundes ein. Bei sogenannten “Angsttieren” dagegen werden Helfer zum Finden eingesetzt, da ein Suchhund mit großer Wahrscheinlichkeit nur eine weitere Flucht auslösen wird. Denn der Suchhund wirkt sehr dominant auf den vermissten Hund. Das bedeutet Angst und weiteres Flüchten. Ist der flüchtige Hund aufgespürt, wird er mithilfe einer Lebendfalle eingefangen.

    Hilft der Tierdetektiv nur bei Hunden und Katzen?

    Diese Frage ist recht einfach mit einem “Nein” zu beantworten. Obwohl das Auffinden von Hund und Katze zu den hauptsächlichen Aufgaben gehört, können Sie eine Tierdetektei auch bei verschwundenen Pferden oder anderen Tieren einschalten. Hierbei wird der Privatermittler dann auch sehr eng mit der Polizei und anderen Tierorganisationen zusammenarbeiten. Natürlich kann bei dieser Suche kein fester Radius festgelegt werden. Die Ermittlungen werden sich dann über die Landesgrenzen hinaus erstrecken. Da vermisste Großtiere meistens zum Verkauf angeboten werden, ist das Internet die Hauptinformationsquelle bei den Ermittlungen. Sehr oft, aber leider nicht immer, wird Ihr Pferd in bestimmten Portalen des Internets zum Verkauf angeboten. Einmal aufgespürt, ist es relativ einfach, Ihren Liebling wieder in Ihre Obhut zurückzuführen und die Diebe der Justiz zu übergeben.

    Vertrauen Sie nicht blind jeder Tierdetektei

    Bei aller berechtigten Sorge um Ihr entlaufenes oder gestohlenes Tier, vertrauen Sie nicht blind jedem, der sich Tierdetektiv nennt. Überprüfen Sie mit gezielten Fragen das Fachwissen des Ermittlers. Denn nur wer sich mit den Eigenarten von Hunden, Katzen oder Pferden wirklich gut auskennt, kann Ihnen beim Auffinden auch wirklich behilflich sein. Fallen Sie auf keinen Fall auf allgemeine Floskeln oder Erfolgsversprechen herein. Selbst gute Ergebnisse sind kein Garant für eine erfolgreiche Suche. Und schalten Sie den Ermittler rechtzeitig ein. Je mehr Zeit zwischen dem Verschwinden und dem Auftrag vergeht, desto geringer sind die Erfolgschancen.

    Dürfen Vermieter einen Hund verbieten?

    Die Suche nach einer neuen Wohnung ist nicht immer leicht. Vielerorts ist der Wohnungsmarkt hart umkämpft und Familien, zu denen auch ein Hund gehört, haben oft das Nachsehen. Vermieter fürchten, dass es durch das Tier zu Lärmbelästigungen kommen oder gar die Wohnung in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, und erteilen Hundebesitzern gerne eine Absage. In der Praxis sitzen Wohnungseigentümer dabei am längeren Hebel. Wie aber sieht es rechtlich aus? Dürfen Vermieter Hunde so einfach verbieten?

    Hund nur mit Erlaubnis des Vermieters

    Ob ein Wohnungseigentümer das alleinige Bestimmungsrecht über Tierhaltung hat, ist immer wieder eine strittige Frage, in der in Einzelfällen schon Rechtsentscheidungen vom Bundesgerichtshof getroffen wurden. Grundsätzlich bedarf es zwar der Erlaubnis des Vermieters, wenn auch ein Hund mit in eine Wohnung ziehen soll. Eine Ablehnung ohne Gründe jedoch, muss der Mieter nicht in jedem Fall hinnehmen. Damit Diskussionen erst gar nicht aufkommen, enthalten einige Mietverträge pauschale Klauseln, die eine Tierhaltung generell untersagen. Solche Zusätze sind unwirksam und müssen vom Mieter nicht hingenommen werden. Fügt der Vermieter jedoch einen Passus ein, in dem steht, dass Mieter ohne Erlaubnis keine Hunde oder Katzen halten dürfen, so ist dies durchaus rechtsgültig. Es liegt dann im Ermessen des Eigentümers, die Hundehaltung zu erlauben oder eben auch zu versagen. Trifft man auf einen Vermieter, der bereits schlechte Erfahrungen mit Hunden in seiner Wohnung gemacht hat, stehen die Chancen für den Einzug in der Regel eher schlecht für den Mieter mit Hund.

    Ausnahmen bestätigen die Regel

    Sobald ein Hundebesitzer gesundheitlich auf seinen vierbeinigen Begleiter angewiesen ist, wie zum Beispiel auf einen Blindenhund, dann wird jedes Gericht die Verbotsklausel im Mietvertrag aufheben. Steht in den vertraglichen Bedingungen zur Wohnung nichts über Tierhaltung, heißt das nicht automatisch, dass Hundehaltung erlaubt ist. Auch hier fällt die Rechtsprechung eher zugunsten des Vermieters aus. Falls sich in der Wohnung besondere Abnutzungsspuren, die auf eine tierische Ursache zurückzuführen sind, befinden, haben Mieter grundsätzlich schlechte Chancen. Kratzspuren an Türen, verdreckte Wände, verrissene Teppiche – wenn ein lebhafter Hund sich verewigt, kann er aus der Wohnung geklagt werden. Bellt ein Hund tagsüber, muss ihm das gestattet werden, auch wenn ein Nachbar sich daran stört. Anders sieht es jedoch mit nächtlicher Ruhestörung aus. Sehr nachtaktive, wachsame Hunde, die sich auch nachts oft melden, werden sehr schnell in ihre Schranken gewiesen und müssen unter Umständen sogar ausziehen.

    Karten von Anfang an auf den Tisch legen

    Kommt es wirklich einmal zu einem Streitfall, zählt vor Gericht leider eine emotionale Bindung, die zum Hund aufgebaut wurde, nur sehr wenig. Am besten, man klärt vor dem Einzug in eine Wohnung ab, wie es um die Hundehaltung bestellt ist. Wer dabei alle Karten auf den Tisch legt, kann zwar die Pokerrunde um die Wohnungsvergabe verlieren, erspart sich jedoch immensen Ärger. Wird ein Hund beim Einzug verheimlicht, ist der Missmut des Vermieters vorprogrammiert. Da ist es besser, man steckt vorher schon zurück und macht sich auf die Suche nach einer anderen, hundefreundlichen Wohnung.